Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auftragsheld GbR
Kötztingerstraße 56, 90480 Nürnberg
Geschäftsführer: Johannes Fürsattel und Shahan Maneeb
§ 1 Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Dienstleister und seinen Kunden, sofern es sich bei diesen um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Der Dienstleister schließt im Rahmen der von diesen AGB erfassten Leistungen keine Verträge mit Verbrauchern. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
1.3 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.4 Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Marketingvertrag haben im Falle von Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsart
2.1 Bei den vom Dienstleister erbrachten Marketing- und Werbeleistungen handelt es sich um Dienstleistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags gemäß §§ 611 ff. BGB.
2.2 Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Anzahl an Aufträgen, Vertragsabschlüssen, Umsätzen oder Gewinnen, wird nicht geschuldet.
2.3 Hiervon unberührt bleibt eine im jeweiligen Marketingvertrag ausdrücklich vereinbarte Erfolgsgarantie.
§ 3 Leistungen & Kampagnenbetreuung
3.1 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Marketingvertrag.
3.2 Der Dienstleister betreut und optimiert die vereinbarten Werbekampagnen fortlaufend auf Grundlage der verfügbaren Daten, der vereinbarten Strategie sowie des Feedbacks des Kunden.
3.3 Der Dienstleister ist berechtigt, im Rahmen der vereinbarten Kampagnenbetreuung eigenständig Optimierungsmaßnahmen vorzunehmen, soweit diese nach seiner fachlichen Einschätzung der Verbesserung oder Weiterentwicklung der Kampagnen dienen.
Hierzu zählen insbesondere:
- Anpassungen von Werbetexten,
- Austausch oder Ergänzung von Bildern und Videos,
- Anpassungen von Zielgruppen,
- Anpassungen von Kontaktformularen und Funnels sowie
- Anpassungen von Kampagnenstrukturen und Einstellungen.
3.4 Der Dienstleister ist berechtigt, zur Erbringung einzelner oder sämtlicher Leistungen geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen.
§ 4 Definition qualifizierter Interessenten
Ein qualifizierter Interessent liegt grundsätzlich vor, wenn:
- vollständiger Name und eine erreichbare Telefonnummer vorliegen,
- konkretes Interesse an einer Leistung aus dem vereinbarten Leistungsbereich besteht und
- sich das angefragte Projekt innerhalb des vereinbarten Einzugsgebiets befindet.
Mehrfachanfragen derselben Person bzw. desselben Projekts werden grundsätzlich nur einmal berücksichtigt.
§ 5 Definition qualifizierter Termine
5.1 Ein qualifizierter Termin liegt vor, wenn:
- der Interessent entsprechend der vereinbarten Kriterien vorqualifiziert wurde,
- konkretes Interesse an einer Leistung aus dem vereinbarten Leistungsbereich besteht,
- sich das Projekt innerhalb des vereinbarten Einzugsgebiets befindet und
- ein konkreter Termin für den Kunden vereinbart und im vorgesehenen Kalender eingetragen wurde.
5.2 Für die Anrechnung als qualifizierter Termin ist nicht erforderlich, dass aus dem Termin ein Auftrag oder Vertragsabschluss entsteht.
5.3 Die tatsächliche Wahrnehmung des vereinbarten Termins durch den Interessenten kann vom Dienstleister nicht garantiert werden. Absagen, Nichterscheinen oder Nichterreichbarkeit des Interessenten nach ordnungsgemäßer Terminvereinbarung liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs des Dienstleisters und lassen die Anrechnung als qualifizierten Termin grundsätzlich unberührt.
§ 6 Erfolgsgarantie
6.1 Eine Erfolgsgarantie besteht ausschließlich, wenn diese ausdrücklich im jeweiligen Marketingvertrag vereinbart wurde. Art und Umfang der Garantie richten sich nach der dort getroffenen individuellen Vereinbarung.
6.2 Voraussetzung für die Erfolgsgarantie ist, dass der Kunde während der gesamten ursprünglichen Mindestvertragslaufzeit die vereinbarten Voraussetzungen für die Durchführung der Kampagnen durchgehend erfüllt.
Hierzu gehört insbesondere, dass:
- sämtliche vereinbarten Monatsraten vollständig und fristgerecht gezahlt werden,
- das vereinbarte Werbebudget durchgehend und in vereinbarter Höhe zur Verfügung steht,
- ein funktionsfähiges Zahlungsmittel im jeweiligen Werbekonto hinterlegt ist,
- die Werbekampagnen nicht aufgrund fehlenden Werbebudgets oder eines Problems im Verantwortungsbereich des Kunden unterbrochen werden,
- erforderliche Zugänge, Berechtigungen, Informationen und Materialien rechtzeitig bereitgestellt werden,
- erforderliche Freigaben und Abstimmungen zeitnah erfolgen und
- der Kunde seinen sonstigen vertraglichen Mitwirkungspflichten nachkommt.
6.3 Wird eine dieser Voraussetzungen aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund zeitweise oder dauerhaft nicht erfüllt und wird dadurch die Durchführung oder Optimierung der Kampagne wesentlich beeinträchtigt, besteht für diesen Zeitraum kein Anspruch aus der Erfolgsgarantie. Der Zeitraum zur Erreichung der garantierten Termine verlängert sich grundsätzlich um den entsprechenden Zeitraum der Beeinträchtigung.
6.4 Werden die im Marketingvertrag garantierten qualifizierten Termine innerhalb der ursprünglichen Mindestvertragslaufzeit nicht erreicht und wurden die Voraussetzungen der Erfolgsgarantie durchgehend erfüllt, setzt der Dienstleister die vereinbarte Kampagnenbetreuung ohne zusätzliche monatliche Agenturvergütung fort, bis die noch fehlenden garantierten Termine erreicht wurden.
6.5 Voraussetzung für die kostenlose Weiterbetreuung ist, dass der Kunde das vereinbarte Werbebudget weiterhin durchgehend zur Verfügung stellt und seine erforderlichen Mitwirkungspflichten weiterhin erfüllt.
Das Werbebudget ist nicht Bestandteil der kostenlosen Weiterbetreuung und wird weiterhin vollständig vom Kunden getragen.
6.6 Die Erfolgsgarantie gilt ausschließlich für die ursprüngliche Mindestvertragslaufzeit. Eine Verlängerung des Vertrags begründet keine neue oder zusätzliche Erfolgsgarantie.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Bereitstellung erforderlicher Informationen und Materialien,
- Bereitstellung erforderlicher Zugänge und Berechtigungen,
- Hinterlegung und Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Zahlungsmittels für das Werbebudget,
- durchgehende Bereitstellung des vereinbarten Werbebudgets,
- zeitnahe Durchführung erforderlicher Freigaben,
- Teilnahme an erforderlichen Abstimmungen,
- zeitnahe Rückmeldung zu generierten Interessenten und Terminen sowie
- angemessene Erreichbarkeit während der Zusammenarbeit.
7.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Informationen, Materialien, Zugänge und Zahlungsmittel richtig, vollständig und nutzbar sind.
7.3 Verzögert oder verhindert der Kunde die Leistungserbringung durch fehlende, verspätete oder unzureichende Mitwirkung, hat der Dienstleister die daraus entstehenden Verzögerungen nicht zu vertreten.
7.4 Die vereinbarte Vertragslaufzeit und Vergütungspflicht werden durch Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden grundsätzlich nicht berührt. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
7.5 Der Dienstleister setzt die Leistungserbringung fort, sobald die erforderlichen Voraussetzungen wieder vorliegen.
§ 8 Vergütung, Abrechnung & Zahlung
8.1 Alle vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2 Die Höhe der Vergütung und die Zahlungsintervalle ergeben sich aus dem jeweiligen Marketingvertrag.
8.3 Die vereinbarte monatliche Vergütung ist jeweils im Voraus fällig.
Die erste Monatsrate ist mit Vertragsbeginn fällig. Die weiteren Monatsraten werden jeweils zum entsprechenden Kalendertag der Folgemonate fällig.
8.4 Die Abrechnung kann insbesondere per Rechnung oder über einen vom Dienstleister eingesetzten Zahlungsdienstleister erfolgen.
8.5 Das vereinbarte Werbebudget ist nicht Bestandteil der Agenturvergütung und wird zusätzlich vom Kunden getragen.
8.6 Bei vom Kunden zu vertretenden Rücklastschriften oder fehlgeschlagenen Zahlungen trägt der Kunde die hierdurch tatsächlich entstehenden Kosten, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Zahlungsverzug
9.1 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
9.2 Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Dienstleister nach vorheriger Mitteilung berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen fälligen Forderungen vorübergehend auszusetzen.
9.3 Die vorübergehende Aussetzung der Leistungen aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Zahlungsverzugs lässt die vereinbarte Vertragslaufzeit und Vergütungspflicht grundsätzlich unberührt.
9.4 Der Dienstleister ist berechtigt, berechtigte fällige Forderungen nach Eintritt des Verzugs zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Beitreibung an einen Rechtsanwalt, ein Inkassounternehmen oder einen sonstigen hierzu befugten Dienstleister zu übergeben.
Der Kunde trägt die erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
9.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Online-Plattformen & technische Einflüsse
10.1 Die Durchführung von Online-Werbekampagnen ist teilweise von Leistungen und Entscheidungen externer Plattformbetreiber, insbesondere Meta oder Google, abhängig.
10.2 Der Dienstleister hat insbesondere keinen unmittelbaren Einfluss auf:
- Sperrungen oder Einschränkungen von Werbekonten,
- Ablehnungen einzelner Werbeanzeigen,
- technische Störungen externer Plattformen,
- Änderungen von Algorithmen oder Richtlinien sowie
- sonstige Maßnahmen der jeweiligen Plattformbetreiber.
10.3 Soweit solche Umstände nicht vom Dienstleister zu vertreten sind, stellen sie grundsätzlich keine Pflichtverletzung des Dienstleisters dar.
Der Dienstleister wird im Rahmen des Zumutbaren an einer geeigneten Lösung oder Fortführung der Kampagnen mitwirken.
§ 11 Haftung
11.1 Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3 Eine Haftung für mittelbare wirtschaftliche Erwartungen des Kunden, insbesondere ausgebliebene Aufträge, Umsätze oder Gewinne, besteht vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftung nicht.
11.4 Der Kunde gewährleistet, dass von ihm zur Verfügung gestellte Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Videos, Logos und sonstige Materialien, rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
§ 12 Datenschutz
12.1 Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
12.2 Soweit der Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
12.3 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm vorgegebenen Verarbeitung sowie für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich, soweit diese Verantwortungsbereiche bei ihm liegen.
§ 13 Nutzungsrechte & Werbemittel
13.1 Urheber- und sonstige Schutzrechte an vom Dienstleister erstellten Werbemitteln, Konzepten, Texten, Grafiken, Videos, Funnels und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.
13.2 Der Kunde erhält für die Dauer der Zusammenarbeit die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Werbemitteln, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
13.3 Eine Weitergabe an Dritte, Weiterveräßerung oder anderweitige Nutzung außerhalb der vereinbarten Zusammenarbeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters, soweit dem Dienstleister entsprechende Rechte zustehen.
§ 14 Weiterempfehlung
Empfiehlt der Kunde den Dienstleister erfolgreich an ein weiteres Unternehmen und kommt aufgrund dieser Empfehlung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande, erhält der Kunde einen kostenfreien Leistungsmonat.
Eine Barauszahlung oder Übertragung des Vorteils ist ausgeschlossen.
Die Gutschrift erfolgt nach erfolgreichem Zustandekommen und Zahlung des vermittelten Vertrags.
§ 15 Referenznennung
Der Kunde gestattet dem Dienstleister, Unternehmensname und Logo des Kunden sowie allgemeine Angaben zur Zusammenarbeit als Referenz zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
Vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten werden hiervon nicht erfasst.
§ 16 Vertragslaufzeit & Kündigung
16.1 Vertragsbeginn und Mindestvertragslaufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Marketingvertrag.
16.2 Sofern im Marketingvertrag eine automatische Verlängerung vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag um den dort bestimmten Zeitraum, wenn der Kunde nicht innerhalb der laufenden Vertragsperiode zum Ende dieser Vertragsperiode in Textform kündigt.
16.3 Eine Kündigung während einer laufenden Mindest- oder Verlängerungslaufzeit beendet den Vertrag zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode und führt nicht zu einer vorzeitigen Beendigung der laufenden Vertragsperiode.
16.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 17 Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Nürnberg.
17.3 Individuelle Vereinbarungen im Marketingvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
17.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
